Wer ins Mitgliederregister aufgenommen werden will, hat sich unaufgefordert bis zum 31. Dezember anzumelden und auszuweisen.
Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen beizufügen. Es ist das vom Genossenrat zur Verfügung gestellte Aufnahmeformular zu verwenden.
Er muss bis zum 31. Dezember des Anmelungsjahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.
Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat die Gesuchsteller per 1. Januar des Folgejahres auf und trägt diese im Mitgliederregister ein.
Als Einschreibegebühr hat jeder neu eintretende Genossenbürger eine Einlage von Fr. 100.- zu leisten.