Mitgliedschaft

Aktuell 210 Mitglieder

Dies sind die ehemaligen Geschlechter, welche zum Beitritt in die Genossame berechtigt sind:

 Benz

Benz

Bruhin

Bruhin

Dobler

Dobler

Ebnöther

Ebnöther

Ruoss

Ruoss

Schalch

Schalch

Schriber

Schriber

Wyss

Wyss

Anmelde- und Beweispflicht

Wer ins Mitgliederregister aufgenommen werden will, hat sich unaufgefordert bis zum 31. Dezember anzumelden und auszuweisen.           

Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen beizufügen. Es ist das vom Genossenrat zur Verfügung gestellte Aufnahmeformular zu verwenden.           

Antragsteller:innen müssen bis zum 31. Dezember des Anmeldungsjahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.&nb; 

Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat die Gesuchsteller:innen per 1. Januar des Folgejahres auf und trägt diese im Mitgliederregister ein.          

Als Einschreibegebühr haben alle neu eintretenden Genossenbürger:innen eine Einlage von Fr. 100.- zu leisten.

Dateien
Anmeldeformular (220.25 KB)
Statuten 2017 (43.54 KB)